Förderart
Was ist das genau?
Gemeinschaftsaufgabe
(GA)
Mit der Gemeinschaftsaufgabe werden bestehende oder neue Unternehmen in Regionen unterstützt, deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Dadurch soll eine Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland erreicht werden. Gemäß den Förderbestimmungen gilt Berlin als einheitliche Förderregion. Mit GA-Zuschüssen werden Investitionsvorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gefördert.

Betriebliche Weiterbildung (BWB)

Im Zuge des Strukturwandels haben sich im Handwerk, in der Industrie und in den Dienstleistungsbranchen die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten erhöht. Ziel des Förderprogramms der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von Beschäftigten durch betriebliche Weiterbildung zu erhöhen. Dies soll bewirkt werden mit der Steigerung der Anpassungsfähigkeit durch Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie entsprechend der Europäischen Beschäftigungsstrategie.

Existenzgründungsdarlehen
nach dem Arbeitsmarkt-politischen Rahmenprogramm (ARP)

Das Arbeitsmarktpolitische Rahmenprogramm zielt auf den Aufbau einer selbständigen Existenz für Gründer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Berlin leben und in Berlin arbeitslos gemeldet sind bzw. in Berlin Leistungen vom Sozialamt beziehen und die für Ihre Existenzgründung einen vergleichsweise geringen Kapitalbedarf haben.