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Gemeinschaftsaufgabe
(GA)
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Mit
der Gemeinschaftsaufgabe werden bestehende oder neue Unternehmen
in Regionen unterstützt, deren Wirtschaftskraft erheblich unter
dem Bundesdurchschnitt liegt. Dadurch soll eine Angleichung
der Lebensverhältnisse in Deutschland erreicht werden. Gemäß
den Förderbestimmungen gilt Berlin als einheitliche Förderregion.
Mit GA-Zuschüssen werden Investitionsvorhaben von Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft zur Schaffung und Sicherung von
Dauerarbeitsplätzen gefördert.
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Betriebliche Weiterbildung (BWB)
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Im Zuge des Strukturwandels haben sich im Handwerk, in der Industrie
und in den Dienstleistungsbranchen die Anforderungen an die
Qualifikation der Beschäftigten erhöht. Ziel des Förderprogramms
der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen ist es,
die Beschäftigungsfähigkeit von Beschäftigten durch betriebliche
Weiterbildung zu erhöhen. Dies soll bewirkt werden mit der Steigerung
der Anpassungsfähigkeit durch Nutzung der Informations- und
Kommunikationstechnologie entsprechend der Europäischen Beschäftigungsstrategie.
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Existenzgründungsdarlehen
nach dem Arbeitsmarkt-politischen Rahmenprogramm (ARP)
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Das Arbeitsmarktpolitische Rahmenprogramm zielt auf den Aufbau
einer selbständigen Existenz für Gründer, die zum Zeitpunkt
der Antragstellung in Berlin leben und in Berlin arbeitslos
gemeldet sind bzw. in Berlin Leistungen vom Sozialamt beziehen
und die für Ihre Existenzgründung einen vergleichsweise geringen
Kapitalbedarf haben.
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